Nutzungsbedingungen

für die Radstation im Gebäude Hansator, Bremer Straße 50 – 52, 48155 Münster (Radstation)

  1. Allgemeines
  2. Die Radstation ist ein öffentliches Fahrradparkhaus mit einem digitalen Parkbetriebssystem und wird von der WBI GmbH, Engelstraße 49, 48143 Münster (WBI) betrieben. Das Fahrradparkhaus steht allen Radfahrenden für das Parken von Fahrrädern in den bereitgestellten Fahrradständern (Stellplatz) zur Verfügung.

    Diese Benutzungsbedingungen regeln das Parken von Fahrrädern in der Radstation. Sie werden mit der Registrierung von den Fahrradparkenden anerkannt.

  3. Registrierung
    1. Um die Radstation zu nutzen, benötigen die Fahrradparkenden ein Benutzerkonto bei der WBI (Registrierung). Die Registrierung und die Wahl eines Kurz- oder Dauerparkvertrages erfolgen über die App der WBI.
    2. Für die Registrierung ist die Angabe
      • des Vor- und Nachnamens,
      • der Anschrift,
      • einer E-Mailadresse (Benutzername),
      • der gewünschten Zahlungsart des Zahlungsverkehrs mit Kreditkarte (MasterCard, Visa, Diners u. a.), über Apple Pay oder mit SEPA-Lastschrift und
      • der gewünschten Dauer des Vertrages (Tages- oder Dauerparkvertrag) erforderlich.
    3. Die Fahrradparkenden erklären sich bei der Registrierung mit dem Einzug der Parkentgelte in der jeweils gültigen Höhe einverstanden. Die aktuellen Parkentgelte ergeben sich aus der Preisliste im Anhang und werden in der App und durch Aushang veröffentlicht.
    4. Wird die App mindestens 2 Jahre lang nicht genutzt, wird die Registrierung gelöscht. Danach bedarf es einer erneuten Registrierung.
  4. Parkvorgang
    1. Das Parken von Fahrrädern in der Radstation erfordert die selbstständige Ein- und Ausfahrt der Fahrradparkenden sowie das eigenhändige Abstellen des Fahrrades in die bereitgestellten Fahrradständer.
    2. Der Parkvorgang wird von den Fahrradparkenden durch Scannen des QR-Codes am gewählten Fahrradständer gestartet und in der App durch entsprechende Eingabe beendet.
  5. Mietvertrag
    1. Mit der Auswahl der Vertragsart und der verbindlichen Bestätigung der Zahlungsart durch die App kommt zwischen der WBI und den Fahrradparkenden ein Mietvertrag zustande.
    2. Mietgegenstand sind die jeweils frei gewählten oder persönlich zugewiesenen Stellplätze, die von der WBI auf Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Bewachung, Überwachung und Verwahrung der abgestellten Fahrräder sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Daher erfolgt auch keine Obhuts- oder Haftungsübernahme, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigungen, auch wenn in der Radstation Mitarbeiter der WBI oder eines beauftragten Dienstleisters präsent sein sollten bzw. die Radstation mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ausgestattet ist.
    3. Die mit der Registrierung vereinbarten Parkentgelte werden mit Zustandekommen des Mietvertrages sofort fällig und mit der von den Fahrradparkenden ausgewählten Zahlungsarten am Monatsende eingezogen.
    4. Die Fahrradparkenden können die Mietverträge als Tages- oder Dauerparkverträge mit oder ohne persönlichem Stellplatz abschließen.
    5. Die Parkverträge werden durch entsprechende Eingabe in der App oder durch Kündigung beendet.
  6. Allgemeine Nutzungsbestimmungen für die Radstation
    1. Die Fahrräder dürfen nur nach Registrierung in die freien oder zugewiesenen Stellplätze geparkt werden und zwar je Fahrradständer nur ein Fahrrad.
    2. Bei der Ein- und Ausfahrt haben die Fahrradparkenden die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Gleiches gilt für das Einstellen und das Entnehmen des Fahrrades aus den Fahrradständern. Beschädigungen der angrenzenden Fahrräder und/oder des Fahrradständers sind zu vermeiden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu leisten.
    3. Die in der Radstation gekennzeichneten Bereiche für freie und persönliche Stellplätze und solche für Sonderfahrräder sind strikt zu beachten.
    4. Die WBI ist auch in Ausübung ihres Hausrechts berechtigt, vertragslose oder sonst unberechtigt geparkte Fahrräder mittels Schloss zu sichern und nur gegen Zahlung eines Verwahrentgeltes herauszugeben. Das Verwahrentgelt umfasst ein nach den Tagen des Sicherungszeitraums zu bemessenendes Tagesparkentgelt zuzüglich einer Aufwandspauschale von 20 €. Bei der Herausgabe ist das Eigentum am Fahrrad nachzuweisen. Nach Ablauf von drei Monaten darf die WBI ein vertragsloses oder unberechtigt geparktes Fahrrad auf Kosten der Fahrradparkenden entsorgen und das Verwahrentgelt erheben.
    5. Die Fahrradparkenden sind verpflichtet, die geparkten Fahrräder in der Radstation ordnungsgemäß abzuschließen und gegen Diebstahl bzw. Wegnahme zu sichern. Dies gilt auch für gegebenenfalls abnehm-/demontierbare Teile des Fahrrades.
    6. Gepäck-/Satteltaschen und Fahrradkörbe sind nur zu bis einer Gesamtbreite von maximal 45 cm zulässig. Darin eingebrachte (Wert-)Sachen sind zu entfernen. Für die Wegnahme von Gepäck-/Satteltaschen/Fahrradkörben usw., oder darin eingelegten (Wert-)Sachen übernimmt die WBI keinerlei Haftung.
  7. Kurzparkverträge
  8. Ein Kurzparkvertrag wird für einen Zeitraum von 24 Stunden abgeschlossen und berechtigt zur Nutzung freier Stellplätze außerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche Stellplätze. Er endet während der Vertragszeit von 24 Stunden mit der entsprechenden Eingabe in der App und verlängert sich automatisch um jeweils 24 Stunden, wenn die Vertragszeit von 24 Stunden ohne Eingabe in der App überschritten wird.

  9. Dauerparkverträge
    1. Dauerparkverträge werden mit oder ohne persönlichem Stellplatz abgeschlossen.
      1. Dauerparkverträge mit persönlichem Stellplatz berechtigen zur Nutzung eines persönlich zugewiesenen Stellplatzes innerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche Stellplätze.
      2. Dauerparkverträge ohne persönlichem Stellplatz berechtigen zur Nutzung freier Stellplätze außerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche Stellplätze.
    2. Dauerparkverträge werden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen abge-schlossen und enden während der Vertragszeit von 30 Kalendertagen mit der entsprechenden Eingabe in der App. Sie verlängern sich automatisch um jeweils 30 Kalendertage, wenn die Vertragszeit ohne Eingabe in der App überschritten wird.
  10. Parkbetrieb
    1. Die Radstation hat folgende Öffnungszeiten:
    2. Montag – Freitag                              5.30 Uhr – 23.00 Uhr

      Samstage, Sonn- und Feiertage         7.00 Uhr – 23.00 Uhr

    3. Außerhalb der Öffnungszeiten haben registrierte Fahrradparkende Zugang mittels der App und elektronischen Türöffnern (24/7).
  11. Haftung der WBI
    1. Die WBI haftet während der Dauer von Parkverträgen für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht werden.
    2. Die WBI haftet bei Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die WBI nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut oder vertrauen darf.
    4. Für Fahrräder, die über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus in der Radstation verbleiben ist mit Ablauf der auftragsgemäßen Einstelldauer jegliche Haftung bzw. Gewährleistung seitens der WBI ausgeschlossen.
    5. Aufgetretene Beschädigungen an eingestellten Fahrrädern sind dem zuständigen Personal unverzüglich anzuzeigen. Diesem ist Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme / Untersuchung des Fahrrades zu geben.
    6. Ist dies den Fahrradparkenden nicht möglich oder unzumutbar, haben sie den Schaden spätestens innerhalb 1 Woche nach dem Schadensfall schriftlich bei der WBI anzuzeigen.
    7. Verstoßen Fahrradparkende gegen die Anzeigepflicht, sind deren sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie haben den Verstoß nicht zu vertreten.
    8. Dieser Haftungsausschluss greift nicht, wenn den Fahrradparkenden ein Personenschaden entstanden ist oder die WBI den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
  12. Haftung der Fahrradparkenden
    1. Die Fahrradparkenden haften für alle der WBI oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden.
    2. Fahrradparkende haftet für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Radstation.
  13. Videoüberwachung / Datenschutz
    1. Die die Datenschutzerklärung der WBI GmbH finden sich unter: https://www.wbi-muenster.de/impressum/datenschutzerklaerung.
    2. Unter Beachtung dieser Bestimmungen weist die WBI ausdrücklich darauf hin, dass in der Radstation zur Wahrnehmung berechtigter Interessen und des Hausrechts eine Videoüberwachung stattfindet. Entsprechende Hinweisschilder finden sich in der Radstation.
    3. Die per Videoüberwachung aufgezeichneten Daten werden bei der WBI gespeichert und nach spätestens 10 Tagen wieder gelöscht.
    4. Zur Verfolgung von Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen und gesetzliche Regelungen behält sich die WBI das Recht zur Weitergabe der Videoaufzeichnungen an Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) vor.
    5. Die Fahrradparkenden stimmen der Videoüberwachung, der Aufzeichnung und der Weitergabe an Ordnungsbehörden zu.
    6. Persönliche Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche macht dies erforderlich.
    7. . Der Nutzer hat Anspruch auf Auskunft welche Daten gespeichert worden sind.
  14. Erfüllungsort / Gerichtsstand
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster in Westfalen, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

    Münster, den 1. August 2022
    Westfälische Bauindustrie GmbH